Sozialversicherungen in Thailand
Die Sozialversicherung in Thailand ist in dem Social Security Act No. 3 von 1999, dem Compensation Act von 1994 und dem Social Secuarity Act von 1990 geregelt.
Hieran lässt sich erkennen, dass es erst seit etwas mehr als 20 Jahren eine staatlich organisierte Sozialversicherung gibt, in Deutschland kennt man solche Grundsicherungssysteme bereits seit seit den 1880er Jahren, also seit weit mehr als 100 Jahre.
In Thailand besteht die Sozialversicherung aus drei Säulen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung.
Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer zwischen 15 und 60 Jahren von der Versicherungspflicht umfassst.
Ausgenommen hiervon sind Staatsbedienstete, im Ausland arbeitende Arbeitnehmer, Lehrer und Direktoren von Privatschulen sowie Schüler, Studenten, Krankenhausschwestern, Pfleger und sonstige Auszubildende im medizinischen Bereich, die an einer Schule, Universität oder in einem Krankenhaus angestellt sind.
Weiterhin sind Hausangestellt von der Versicherungspflicht ausgenommen.
Für diese Personengruppen besteht allerdings die Möglichkeit, sich selber freiwillig zu versichern.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen insgesamt 5% des Lohns für die 3 Sozialversicherungen ab.
So werden monatlich 3% für die Rentenversicherung, 1,5% für die Krankenversicherung und 0,5% für die Arbeitslosenunterstützung abgeführt.
Der Arbeitgeber zieht den durch den Arbeitnehmer zu zahlenden Betrag direkt vom Gehalt ab, der Höchstbetrag, den ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer zu zahlen hat, beträgt monatlich 750 Bath.
Krankenversicherung
Versicherungsschutz besteht für Leistungen aus der Krankenversicherung während der Zeit des Arbeitsverhältnisses sowie bis zu sechs Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Die monatliche maximale Leistung aus der Krankenversicherung beträgt 15,000 Baht.
Vom Versicherungsschutz umfasst sind nicht berufsbedingte Krankheiten, Invalidität sowie Schwangerschaft. Für Leistungen im Krankheitsfall ist eine dreimonatige Beitragszahlung innerhalb der letzten 15 Monate anspruchsbegründende Voraussetzung. In diesem Fall werden Kosten für ambulante und stationäre Untersuchungen, Krankentransporte, Medikamente sowie Verpflegung im Krankenhaus übernommen.
Krankengeld
Der Versicherte hat einen Anspruch auf Krankengeld für 90 Tage pro nicht berufsbedingter Krankheit und insgesamt 180 Tage pro Jahr. Das Krankengeld beträgt die Hälfte des letzten Durchschnittsverdienstes, jedoch nicht mehr als 15,000 THB.
Schwangerschaft
Schwangere haben einen Anspruch auf Erstattung der Krankenhauskosten die bei der Geburt anfallen. Seit 2007 werden sämtliche weiteren Kosten wie Voruntersuchungen bis zur Geburt in einer maximalen Höhe von 12,000 Baht erstattet.
Weiterhin werden für 90 Tage 50% des letzten Durchschnittslohns bezahlt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Schwangere innerhalb der letzten 15 Monate mindestens 7 Beiträge für die Sozialversicherung abgeführt hat.
Es werden jedoch nur die Kosten für maximal 2 Schwangerschaften übernommen.
Kindergeld
Für bis zu 2 Kindern wird bis zu deren 6 Lebensjahr ein monatliches Kindergeld in Höhe von 350 Baht bezahlt. Der Arbeitnehmer muss sozialversichert sein und das Kind muss ehelich sein.
Leistungen im Todesfall
Hinterbliebene erhalten für die Beerdigungskosten eine Zahlung in Höhe von 100 Tagen des Mindestlohns. Weiterhin erhalten Hinterbliebene, wenn der Arbeitnehmer mindestens ein Jahr lang Beiträge bezahlt hat, eine Beihilfe in Höhe des 1,5fachen des letzten Monatslohns.
Für Arbeitnehmer die mehr als 10 Jahre Beiträge gezahlt haben beträgt der Beihilfeanspruch einen 5fachen Monatslohn, jedoch maximal 15,000 Baht.
Rentenversicherung
Leistungen aus der Rentenversicherungen werden ab dem 55. Lebensjahr gezahlt.
Hat der Versicherte weniger als 12 Monate Rentenversicherungsbeiträge bezahlt, so erhält er als Einmalzahlung diesen Betrag zurück.
Hat der Versicherte mehr als 12 Monate aber weniger als 180 Monate Rentenversicherungsbeiträge einbezahlt, so erhält er ebenfalls als einmaligen Betrag seine und die vom Arbeitgeber einbezahlten Beiträge zurück.
Ab Zahlungen in die Rentenkasse von mehr als 180 Monaten erhält der Versicherte eine monatliche Rente in Höhe von 15% der letzten 60 Monate durchschnittlich erzielten Lohnzahlungen.
Für den Fall, dass der Versicherte mehr als 180 Monate einbezahlt hat, erhöht sich der auszuzahlende monatliche Betrag je weitere 12 Monate um 1%.
Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer vor dem 55. Lebensjahr verstirbt bzw. innerhalb er ersten 6 Monate ab Erreichen des Renteneintrittalters, so erhalten seine Erben als Einmalzahlung alle eingezahlten Beiträge.
Anspruchsberechtigte Erben können jedoch lediglich die Ehefrau, die Eltern bzw. die Kinder sein.
Arbeitslosenversicherung
Seit 2004 gibt es in Thailand eine staatliche Arbeitslosenversicherung.
Arbeitnehmer, die in den letzten 15 Monaten vor ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate lang Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben, haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Weitere Voraussetzung ist, dass die Arbeitslosigkeit nicht aufgrund von Straftaten wie Korruption, bzw. schweren Verfehlungen selber verursacht wurde und formale Erfordernisse wie regelmäßiges Melden beim Social Security Office eingehalten werden.
Die Höhe der Zahlung beurteilt sich danach, ob das Arbeitsverhältnis einseitig, also durch arbeitgeberbedingte Kündigung beendet wurde.
Für den Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber erhält der Arbeitnehmer 50% seines letzten Durchschnittsgehalts, jedoch maximal für die Dauer von 3 Monaten pro Jahr.
Im Falle einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bspw. aufgrund eines Aufhebungsertrages erhält der Arbeitnehmer 30% seines letzten Monatsgehalts, wiederum für die Dauer von 3 Monaten.
Abfindungszahlungen haben keinen Einfluss auf die Entstehung der Leistung und werden auch nicht angerechnet.
Workmen`s Compensation Fund
Weiterhin besteht die Verpflichtung für jeden Arbeitnehmer, für seine Mitarbeiter 0,2% – 1% in den sogenannten „Workmen`s Compensation Fund“, also eine Unfallversicherung einzubezahlen. Arbeitnehmer haben somit einen Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten, die ihnen bei einem Berufsunfall entstehen. Neben den medizinischen Kosten werden ab einer mehr als dreitägigen Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Lohnfortzahlung 60% des letzten Durchschnittslohns gezahlt.
Im Falle des Todes, sowie Krankheit und Invalidität haben der Versicherte, bzw. dessen Angehörige ebenfalls Ansprüche gegen den Arbeitgeber, der wiederum einen Rückerstattungsanspruch gegen den Workmen`s Compensation Fund hat.
Wie anhand der obigen Ausführungen deutlich wird, gibt es in Thailand durchaus soziale Sicherungssysteme. Diese Kolumne kann jedoch nur einen groben Überblick geben.