Grundstückserwerb mittels Thai Company
Eine weitere Möglichkeit wie Ausländer in Thailand Grundstücke erwerben können, ist die Gründung einer thailändischen Firma bsw. einer Thai Limited, die dann ein Grundstück erwirbt und somit Eigentümer des Grundstücks wird.
Falls diese Firma jedoch nur den Sinn und Zweck hat, ein Grundstück für einen Ausländer zu erwerben, stellt dies eine Umgehung thailändischen Rechts dar und führt zur Nichtigkeit also zur Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts.
Weiterhin ist zu beachten, dass eine Thai Limited aus mindestens 3 Anteilseignern bestehen muss, wobei der Anteil der thailändischen Anteilseigner nicht weniger als 51% betragen darf, dies hat wiederum zur Folge, dass Ausländer keine Mehrheit an einer Thai Firma haben können.
Der Ausländer kann sich jedoch durch einen Vertrag mit den thailändischen Anteilseignern die Rechte am Grundstück sichern, indem diese vertraglich auf ihre Ansprüche am Grundstück verzichten.
Zu beachten bei dieser Art des Eigentumserwerb ist allerdings, das ein möglicher Konflikt mit den Strafverfolgungsorgangen entstehen kann, eine Abhängigkeit von den Thai Teilhabern bestehen kann, sowie Kosten die für den Firmenbetrieb wie die Erstellung von Bilanzen etc. entstehen können.
Bei dieser Form des Eigentumserwerbs hat der Ausländer jedoch die Möglichkeit durch eine „arbeitende“ Firma mit entsprechenden Angestellten eine Arbeitserlaubnis und somit ein Jahresvisum zu beantragen. Wie jedoch oben ausgeführt ist höchste Sorgfalt beim Grunderwerb unter vorheriger Gründung einer thailändischen Firma geboten.