Die nachfolgende Kolumne gibt einen Überblick über das thailändische Arbeitsrecht, ein für viele Ausländer durchaus wichtiges, wenn auch manchmal relativ unbekanntes Thema.
Das thailändische Arbeitsrecht gilt grundsätzlich sowohl für thailändische, wie auch für ausländische Mitarbeiter, die in Thailand arbeiten.
Insbesondere durch die Einführung des „Labour Protection“ im Jahr 1998 wurden die Rechte der Arbeitnehmer gegenüber dem Unternehmen gestärkt, dies zeigt auch die Rechtsprechung der thailändischen Arbeitsgerichte, die zunehmend arbeitnehmerfreundlicher urteilen.
Die Grundlagen des thailändischen Arbeitsrechts finden sich in den Regelungen wie des oben erwähnten „Labour Protection Act“, dem „Compensation Act“ aus dem Jahr 1994, dem „Civil and Commercial Code“, dem „Social Security Act“, dem „Act on Establishment of Labour Courts and Labour Court Procedures“ aus dem Jahr 1979, den „Labour Relations“ und dem „Law on Prescribing Minimum Wages“.
Betriebsvereinbarungen und arbeitsvertragliche Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers sind ebenfalls ergänzend anwendbar.
Arbeitszeiten
Die Regelarbeitszeit ist gesetzlich festgelegt und beträgt für alle Tätigkeitsbereiche maximal 8 Stunden pro Tag und maximal 48 Stunden pro Woche. Neben dieser Regelung wird die gesetzliche Regelarbeitszeit für gesundheitsgefährdende und gefährliche Arbeiten eingeschränkt und beträgt nur 7 Stunden täglich bei einer gesamt Wochenstundenzahl von 42 Stunden.
Welche Tätigkeiten hierunter fallen, ergibt sich aufgrund eines Ministererlasses durch das “Ministry of Labour and Social Welfare“.
Ruhepause und arbeitsfreier Tag
Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich nach fünf Arbeitsstunden einen Anspruch auf eine einstündige Ruhepause.
Der Arbeitnehmer hat weiterhin Anspruch auf einen bezahlten arbeitsfreien Tag in der Woche, wobei der Abstand zwischen zwei freien Tagen sechs Tage nicht überschreiten darf.
Von dieser Reglung kann allerdings für Arbeitnehmer im Hotel-, Transport- und Forstwesen abgewichen werden, die wöchentlichen freien Tage können hierbei zusammengelegt werden, jedoch darf die zusammenhängende Arbeitszeit 4 Wochen nicht überschreiten.
Entlohnung von Überstunden und Feiertagsarbeit
Alle über die Regelarbeitszeiten hinausgehenden Arbeitsstunden sind als Überstunden gesondert zu vergüten, so werden Überstunden an normalen Arbeitstagen mit dem 1,5 fachen Stundenlohn und Überstunden an Feiertagen sowie dem wöchtlichen freien Tag des Arbeitnehmers mit dem 3fachen Stundenlohn abgegolten.
Soweit Arbeitnehmer an Feiertagen oder dem wöchtlichen freien Tag arbeiten, ohne dass es sich um Überstunden handelt, erhalten sie hierfür den 2fachen Stundenlohn.
Die wöchentliche Zahl der Feiertags- und Überstunden darf jedoch 24 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Die Anordnung von Überstunden und Feiertagsarbeiten bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Arbeitnehmers, allerdings sind hiervon auch Ausnahmen wie im Hotel- und Gaststättengewerbe möglich.
Feiertage
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer mindestens an den 13 traditionellen thailändischen Feiertagen, sowie dem National Labour Day freizugeben.
Fällt ein Feiertag auf den regelmäßig freien Wochentag des Arbeitnehmers, so ist der darauf folgende Arbeitstag freizugeben, der Lohn ist für den Feiertag fortzuzahlen.
Urlaub
Einen Anspruch auf bezahlten Urlaub erwirkt der Arbeitnehmer ab einem Jahr Betriebszugehörigkeit. Ab diesem Zeitpunkt muss der Arbeitnehmer mindestens 6 bezahlte Urlaubstage gewähren.
Die maximale Gesamtarbeitszeit beträgt theoretisch 294 Tage im Jahr.
365 Arbeitstage, abzüglich des wöchentlich freien Tages (52), abzüglich der 13 Feiertage sowie 6 Urlaubstagen.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von maximal 30 Tagen im Jahr. Im Falle einer Krankheit kann er aber so viele freie Arbeitstage beanspruchen, wie zur Genesung erforderlich sind, nach 30 Tagen dann jedoch unbezahlt.
Ab dem 3. aufeinanderfolgenden Krankheitstag kann der Arbeitgeber doe Vorlage eines ärztliches Attests verlangen.
Mutter- und Arbeitsschutz
Fehlzeiten aufgrund von Arbeitsunfällen, sowie der zu gewährende 90tägige Mutterschutz werden nicht zu den obigen Krankheitstagen gerechnet. Von diesen 90 Tagen werden 45 Tage verfügtet.
Sonderurlaub
Weiterhin ist dem Arbeitnehmer bei Todesfällen von nahen Familienangehörigen, wie Elternteil, Ehefrau oder Kindern ein Sonderurlaub von bis zu fünf Tagen zu gewähren.
Bei Hochzeiten der Arbeitnehmer werden üblicherweise drei bis vier Tage Sonderurlaub gewährt für Exerzitien in einem Kloster wird ein bezahlter Sonderurlaub von etwa zwei Wochen gewährt.
Schließlich sind für Fortbildungsmaßnahmen die der beruflichen Tätigkeit, sozialen Zwecken oder der persönlichen Weiterbildung des Arbeitnehmers dienen bis zu 5 Tage Urlaub zu gewähren.
Lohn
Für die Provinzen Bangkok, Pathumthani, Samutprakarn, Samutsakorn, Nakon Pathom Nonthaburi gilt seit dem 1.4.2012 ein Mindestlohn von täglich 300 Baht.
Dieser Mindestlohn soll im Jahr 2013 auch für andere Provinzen eingeführt werden.
Von diesem Lohn kann der Arbeitgeber lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungen, vor allem die Einkommenssteuer in Abzug bringen.
Kündigung und Abfindung
Im Falle einer Kündigung des Arbeitnehmers, die dieser nicht zu vertreten hat, ist diesem entsprechend der der Betriebszugehörigkeit eine Abfindung zu bezahlen. So erhalten Arbeitnehmer, die mehr als 120 Tage im Betrieb waren als Abfindung 30 Tage des letzten Lohns, Mitarbeiter, die zwischen einem Jahr und 3 Jahren tätig waren, erhalten als Abfindung 90 Tage des letzten Lohns, für 3 bis 6 jährige Tätigkeit beträgt die Abfindung 180 Tage des letzten Lohns, für eine Tätigkeit von 6 bis 10 Jahren stehen dem Mitarbeiter für den Verlust des Arbeitsplatzes 240 Tage Kompensation und für über 10jährige Tätigkeit 300 Tage zu.
Ausnahmen von diesen festgelegten Abfindungssummen können sich jedoch bspw. durch Rationalisierung- und Umstrukturierungsmaßnahmen, bei denen durch Maschinen Arbeitsplätze wegfallen ergeben, selbiges gilt für die Verlegung der Betriebsstätte an einen anderen Ort.
Fazit:
Entgegen der oft verbreiteten Auffassung, enthält das thailändische Arbeitsrecht eine ganze Reihe von arbeitnehmerschützenden Regelungen. Wie bei allen gesetzlichen Regelung ist natürlich die Frage, inwieweit diese überprüft und durchgesetzt werden eine andere.
So ist die Beschäftigung von unter 15jährigen gesetzlich verboten, weiterhin gibt es besondere Schutzregelungen, wie besondere Arbeitszeiten, Arbeitsdauer, verbotene Tätigkeiten für Jugendliche von 15 – 18 Jahren. So dürfen Jungen und alle Frauen lediglich Lasten bis zu 25 Kilo tragen, Mädchen hingegen nur bis zu 20 Kilo tragen.
Ebenfalls bestehen mit deutschen Normen vergleichbare Schutzvorschriften für Schwangere, sowie ein Mutterschutz.
Abschließend sei noch erwähnt, dass in Thailand neben dem Kündigungsschutz ein gesetzliches System der Sozialversicherung besteht.
Dieses besteht neben der Krankenversicherung, der Rentenversicherung auch aus der Arbeitslosenversicherung.
Die soziale Grundsicherung Thailands wird jedoch Thema einer gesonderten Kolumne werden.
Diese Kolumne soll lediglich einen Überblick über das thailändische Arbeitsrecht geben, wenn Sie weitergehende Fragen haben, so wenden Sie sich gerne unter www.thairecht.com oder info@thairecht.com an mich.